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Umweltpraemie: Verwendungsnachweis und Verwertungsnachweis
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Max Montauk
2009-05-14 20:25:17 UTC
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Verwendungsnachweis und Verwertungsnachweis In der "Richtlinie zur
Förderung des Absatzes von Pkw" steht, daß zur Gewährung der
Umweltpramie folgende Nachweise erforderlich sind:

* Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des
Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, daß die
Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung ... einer
Schredderanlage zugeführt wurde.

* Verwertungsnachweis nach Para. 15 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines
anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeug-Verordnung
ausgestellt wurde.

Die Sache mit dem Verwertungsnachweis ist klar. Das
Verwendungsnachweisformular erhaelt man allerdings erst mit
Zuwendungsbescheid.

Heißt das nun folgendes?

1. Auto zum anerkannten Demontagebetrieb bringen und
Verwertungsnachweis holen.

2. Auf den Zuwendungsbescheid samt dem Verwendungsnachweisformular
warten.

3. Mit dem Verwendungsnachweisformular abermals zum anerkannten
Demontagebetrieb laufen und hoffen, daß er darauf verbindlich
erklärt, daß die Restkarosse ... einer Schredderanlage
zugeführt wird.
Andre von Raison
2009-05-15 14:30:23 UTC
Permalink
Post by Max Montauk
Verwendungsnachweis und Verwertungsnachweis In der "Richtlinie zur
Förderung des Absatzes von Pkw" steht, daß zur Gewährung der
* Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des
Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, daß die
Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung ... einer
Schredderanlage zugeführt wurde.
* Verwertungsnachweis nach Para. 15 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines
anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeug-Verordnung
ausgestellt wurde.
Die Sache mit dem Verwertungsnachweis ist klar. Das
Verwendungsnachweisformular erhaelt man allerdings erst mit
Zuwendungsbescheid.
Heißt das nun folgendes?
1. Auto zum anerkannten Demontagebetrieb bringen und
Verwertungsnachweis holen.
Da fehlt ein wichtiger Zwischenschritt:

1a. Auto bei der Zulassungsstelle als verschrottet melden.
Post by Max Montauk
2. Auf den Zuwendungsbescheid samt dem Verwendungsnachweisformular
warten.
3. Mit dem Verwendungsnachweisformular abermals zum anerkannten
Demontagebetrieb laufen und hoffen, daß er darauf verbindlich
erklärt, daß die Restkarosse ... einer Schredderanlage
zugeführt wird.
Genauso sieht es aus. Ich habe 1 und 1a bereits hinter mir. Eine
Mitarbeiterin beim Verwerter sagte mir, dass ich dann mit dem
BAFA-Verwendungsnachweisformular und dem Verwertungsnachweis noch mal
kommen solle, sie würden mir dann die Zuführung der Restkarosse zu einer
Schredderanlage bestätigen.

HTH

Andre

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