Discussion:
Sachmängelhaftung auch bei Ausschluss derselbigen?
(zu alt für eine Antwort)
Karsten Moldau
2010-09-25 22:34:47 UTC
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Habe ein günstiges Fahrzeug über Ebay gefunden und mir den Wagen
angeschaut. Soweit sagt er mir zu. Ich habe auch einen Preis
herausgehandelt, der 250 Euro unter dem Angebotspreis liegt (6850 euro
gefordert, verhandelter Preis 6600 euro)
Nun will der gewerbliche Verkäufer den Wagen zu dem günstigeren Preis
als Bastlerfahrzeug verkaufen und hat mir folgende Mail diesbezüglich
geschrieben:

"hallo, ok, nur weil ich den platz brauche. ich schliesse dann aber
die sachmängelhaftung aus, ich verkaufe ihn ausdrücklich als
bastlerwagen an gewerbetreibenden und schreibe das so in den vertrag.
mailen sie mir ob das so klar geht.
schöne grüße"

Kann ich den Vertrag so unterschreiben und bei einem hoffentlich nicht
eintretenden Schadens-/Mangelfall trotzdem auf die Gewährleistung bei
einem Gewerbetreibenden berufen? und schliesslich bin ich selbst auch
kein Gewerbetreibender.

vielen dank im voraus für die antworten
Michael Stöhr
2010-09-26 01:07:24 UTC
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Post by Karsten Moldau
Habe ein günstiges Fahrzeug über Ebay gefunden und mir den Wagen
angeschaut. Soweit sagt er mir zu. Ich habe auch einen Preis
herausgehandelt, der 250 Euro unter dem Angebotspreis liegt (6850 euro
gefordert, verhandelter Preis 6600 euro)
Nun will der gewerbliche Verkäufer den Wagen zu dem günstigeren Preis
als Bastlerfahrzeug verkaufen und hat mir folgende Mail diesbezüglich
"hallo, ok, nur weil ich den platz brauche. ich schliesse dann aber
die sachmängelhaftung aus, ich verkaufe ihn ausdrücklich als
bastlerwagen an gewerbetreibenden und schreibe das so in den vertrag.
mailen sie mir ob das so klar geht.
schöne grüße"
Kann ich den Vertrag so unterschreiben und bei einem hoffentlich nicht
eintretenden Schadens-/Mangelfall trotzdem auf die Gewährleistung bei
einem Gewerbetreibenden berufen? und schliesslich bin ich selbst auch
kein Gewerbetreibender.
vielen dank im voraus für die antworten
Lass es lieber...
"Platz" brauchen sie alle!
Das Ding mit dem Bastlerwagen an Gewerbetreibende ist ein alter Hut um
auch den letzten Schrott noch teuer zu verkaufen und sich der Gewähr-
leistung zu entziehen.

HTH
Micha
Karsten Moldau
2010-09-26 11:17:59 UTC
Permalink
Post by Michael Stöhr
Post by Karsten Moldau
Habe ein günstiges Fahrzeug über Ebay gefunden und mir den Wagen
angeschaut. Soweit sagt er mir zu. Ich habe auch einen Preis
herausgehandelt, der 250 Euro unter dem Angebotspreis liegt (6850 euro
gefordert, verhandelter Preis 6600 euro)
Nun will der gewerbliche Verkäufer den Wagen zu dem günstigeren Preis
als Bastlerfahrzeug verkaufen und hat mir folgende Mail diesbezüglich
"hallo, ok, nur weil ich den platz brauche. ich schliesse dann aber
die sachmängelhaftung aus, ich verkaufe ihn ausdrücklich als
bastlerwagen an gewerbetreibenden und schreibe das so in den vertrag.
mailen sie mir ob das so klar geht.
schöne grüße"
Kann ich den Vertrag so unterschreiben und bei einem hoffentlich nicht
eintretenden Schadens-/Mangelfall trotzdem auf die Gewährleistung bei
einem Gewerbetreibenden berufen? und schliesslich bin ich selbst auch
kein Gewerbetreibender.
vielen dank im voraus für die antworten
Lass es lieber...
"Platz" brauchen sie alle!
Das Ding mit dem Bastlerwagen an Gewerbetreibende ist ein alter Hut um
auch den letzten Schrott noch teuer zu verkaufen und sich der Gewähr-
leistung zu entziehen.
danke für die antwort, aber auf mich macht der wagen einen sehr guten
eindruck, keine ölspuren, sauber gefahren, der wagen hat sogar noch
den typischen neuwagengeruch innen. Dann hab ich auf irgendeiner
Rechtsberatungsseite gelesen, dass ein Händler mit diesem Eintrag in
den Kaufvertrag nicht so leicht durchkommt, wenn der Verkaufspreis
nicht so weit entfernt von dem ursprünglich angedachtem preis ist.

Ich gehe echt davon aus, dass der Wagen in ordnung ist und hoffe dass
es nicht zu einer fragwürdigen Mängelerscheinung kommen wird. Zumal
erst vor 4 Monaten der letzte Check gelaufen ist und der Zahnriemen
turnusmäßig gewechselt wurde.
Armin G.
2010-09-26 13:11:49 UTC
Permalink
Post by Karsten Moldau
Ich gehe echt davon aus, dass der Wagen in ordnung ist und hoffe dass
es nicht zu einer fragwürdigen Mängelerscheinung kommen wird. Zumal
erst vor 4 Monaten der letzte Check gelaufen ist und der Zahnriemen
turnusmäßig gewechselt wurde.
Lass doch einen Gebrauchtwagencheck machen, dann weist du zumindest ob
der Preis gerechtfertigt ist. Im schlimmsten Fall bekommst du zu hören
das der Wagen Schrott ist und der Händler mit "Bastlerfahrzeug" die
Wahrheit sagt.
--
MfG Armin G.
Michael Stöhr
2010-09-26 22:38:36 UTC
Permalink
Post by Karsten Moldau
Post by Michael Stöhr
Post by Karsten Moldau
Habe ein günstiges Fahrzeug über Ebay gefunden und mir den Wagen
angeschaut. Soweit sagt er mir zu. Ich habe auch einen Preis
herausgehandelt, der 250 Euro unter dem Angebotspreis liegt (6850 euro
gefordert, verhandelter Preis 6600 euro)
Nun will der gewerbliche Verkäufer den Wagen zu dem günstigeren Preis
als Bastlerfahrzeug verkaufen und hat mir folgende Mail diesbezüglich
"hallo, ok, nur weil ich den platz brauche. ich schliesse dann aber
die sachmängelhaftung aus, ich verkaufe ihn ausdrücklich als
bastlerwagen an gewerbetreibenden und schreibe das so in den vertrag.
mailen sie mir ob das so klar geht.
schöne grüße"
Kann ich den Vertrag so unterschreiben und bei einem hoffentlich nicht
eintretenden Schadens-/Mangelfall trotzdem auf die Gewährleistung bei
einem Gewerbetreibenden berufen? und schliesslich bin ich selbst auch
kein Gewerbetreibender.
vielen dank im voraus für die antworten
Lass es lieber...
"Platz" brauchen sie alle!
Das Ding mit dem Bastlerwagen an Gewerbetreibende ist ein alter Hut um
auch den letzten Schrott noch teuer zu verkaufen und sich der Gewähr-
leistung zu entziehen.
danke für die antwort, aber auf mich macht der wagen einen sehr guten
eindruck, keine ölspuren, sauber gefahren, der wagen hat sogar noch
den typischen neuwagengeruch innen. Dann hab ich auf irgendeiner
Rechtsberatungsseite gelesen, dass ein Händler mit diesem Eintrag in
den Kaufvertrag nicht so leicht durchkommt, wenn der Verkaufspreis
nicht so weit entfernt von dem ursprünglich angedachtem preis ist.
Ich gehe echt davon aus, dass der Wagen in ordnung ist und hoffe dass
es nicht zu einer fragwürdigen Mängelerscheinung kommen wird. Zumal
erst vor 4 Monaten der letzte Check gelaufen ist und der Zahnriemen
turnusmäßig gewechselt wurde.
Wie Armin schon sagt, lass einen Check machen. Wenn der Händler nichts
dagegen sagt, hat er wahrscheinlich auch nichts zu verbergen.
Ich bin seit 35 Jahren Autoschlosser und habe leider schon zuviel Mist
bei Gebrauchtwagenhändlern erlebt.

Einen Zettel für eine Durchsicht bekommst Du leider an jeder Ecke und
den Aufkleber für das wechseln des Zahnriemens, kann auch jeder selber
aufkleben........

Gruß
Micha

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